Dichtheitsprüfungen

Regelmäßige Dichtheitsprüfung und Dokumentation

Der Betreiber einer Kälteanlage bzw. einer Klimaprüfkammer ist gesetzlich verpflichtet, bei einer Prüfmittel-Anlage mit Kältemitteln (fluorierten Treibhausgasen), eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Mit großer Füllmenge an Kältemittel (fluorierten Treibhausgasen), ist diese Prüfung alle sechs Monate durchzuführen. Die Prüfung darf nur durch Betriebe und Personen erfolgen, die entsprechend der oben genannten Verordnung zertifiziert sind. Eine Dokumentation der Prüfung ist Pflicht. Sollte während einer Prüfung eine Leckage festgestellt werden, ist diese zu beheben und innerhalb eines Monats eine erneute Dichtheitsprüfung durchzuführen.

Dienstleistungspartner

Als Dienstleistungspartner bieten wir Ihnen eine Dichtheitsprüfung einschließlich Dokumentation an.

Unsere Servicetechniker sind zertifiziert und wir beraten Sie gerne vor Ort.

Im Angebot enthalten sind:

  • Die einzelnen Prüfungen
  • Die Vertragsvariante mit Kostenersparnis
  • Die Einbindung in die Wartung mit Vertrag

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Dichtheitsprüfung.

Rechtliche Grundlagen:

  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • EG-Verordnung 842/2006
  • DIN EN
  • BetrSichV